SwS-Sachverständigenbüro
Dipl. Ing. (FH) Maximilian Schlatterer

Werdegang

SwS Vorstand

Wahl zum 2. Vorsitzenden der SwS - Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen e. V. neben Markus Menger (1. Vorsitzender) und Thorsten Leonhardt (Technischer Leiter)

ö.b.v. Sachverständiger für Tankanlagen und Tankschutz

von der Handelskammer Hamburg nach §36 Gewerbeordnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Tankschutz

Sachverständiger

nach Wasserrecht § 22 VAwS, anerkannt als Mitglied der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen e. V. durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Az: BW 53-8933.11/11

Inspektor zur Prüfung von IBC

Inspektionsstellenleiter der SwS als Inspektionsstelle Typ I für wiederkehrende
Prüfungen und Inspektionen nach GGR 002 an Großpackmitteln (IBC) gemäß
Anerkennungsbescheid Nr. 16026820 der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung)

Referent

Bundesberufsfortbildungszentrum wassergefährdender Stoffe GmbH
Fachseminare rund um Heizölverbraucheranlagen

Projektleiter

Richter Rohrleitungsbau GmbH, Hamburg
Anlagen- und Rohrleitungsbau für die chemische, pharmazeutische und Mineralölindustrie sowie Kraftwerksbau

Technischer Projektleiter

Niedergesäss Tankanlagen Technik GmbH, Hamburg
Tankanlagen- und Rohrleitungsbau für die chemische, pharmazeutische und Mineralölindustrie

Studentischer Mitarbeiter

Sachverständigenbüro Bär, Rösrath
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung  des Schadenausmaßes bei Öl- und Chemieunfällen, Sondierungen und Sanierung

Monteur / Schlosser

Fa. Lantzerath Tankstellentechnik GmbH, Köln
Montage, Wartung und Instandsetzung von Tankanlagen und Zapfsäulen

Monteur / Schlosser

Hermann Schlatterer Tankanlagenbau GmbH & Co. KG, Freiburg
Montage bzw. Demontage von Flugfeldanlagen sowie deren Reinigung

Aushilfstätigkeit

Alexander Schlatterer, Sachverständiger §22 VAwS, Freiburg
Hilfestellung bei der Durchführung der Prüfung von Heizölverbrauchertankanlagen